ESG Disclaimer

Heimberg Holding GmbH

Verpflichtende Angaben gemäß Art. 3 und 5 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-VO“):

 

Datum der Veröffentlichung: XX. Januar 2025

I.               Rechtliche Rahmenbedingungen

Heimberg Holding GmbH (im Folgenden „Heimberg Holding“) ist eine bei der BaFin registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 44 Abs. 1 KAGB. 

Im Rahmen ihrer aufsichtsrechtlichen Zulassung verwaltet die Heimberg Holding Finanzprodukte, die als alternative Investmentfonds („AIF“) qualifizieren (im Folgenden „Finanzprodukt“ oder „Finanzprodukte“).

II.              Anlass dieser Erklärung

Dieses Dokument beschreibt allgemein die Ansätze von Heimberg Holding in Bezug auf die Anforderungen der Offenlegungs-VO.

Die Offenlegungs-VO bildet den rechtlichen Rahmen für die Offenlegung von Informationen über:

  • die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen (Art. 3 Abs. 1 Offenlegungs-VO);
  • die Einzelheiten über die Berücksichtigung von den wichtigsten negativen Auswirkungen („Principal Adverse Impacts“ bzw. „PAI“) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Abs. 1(a) Offenlegungs-VO); oder die Begründung für die Nichtberücksichtigung von PAI (Art. 4 Abs. 1(b) Offenlegungs-VO); und
  • die Kohärenz der Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Abs. 1 Offenlegungs-VO).

Dieses Dokument und die darin enthaltenen Erklärungen gelten für Heimberg Holding und ihre Verbundunternehmen, die als Finanzmarktakteure den Berichtsanforderungen der Offenlegungs-VO unterliegen. Dieses Dokument und die darin enthaltenen Erklärungen wendet Heimberg Holding auf alle von ihr verwalteten Finanzprodukte an.

Dieses Dokument wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und kann Änderungen unterliegen, die sich aus der Überprüfung des gewählten Ansatzes, etwaigen Änderungen des regulatorischen Rahmens und/oder des bei Heimberg Holding implementierten Prozesses ergeben.

III.            Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungs-VO)

Heimberg Holding ist sich der wesentlichen Auswirkungen bewusst, die ESG-Ereignisse oder Nachhaltigkeitsrisiken auf die verwalteten Finanzprodukte haben können. 

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist jedes Ereignis oder jede Bedingung aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), das bzw. die, wenn es bzw. sie eintritt, eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkung auf den Wert der Investition haben könnte (Art. 2 Nr. 22 Offenlegungs-VO).

Aufgrund der speziellen Struktur der von Heimberg Holding verwalteten Finanzprodukte und deren Portfolio-Anlagen, sind ESG-Faktoren ein Teil jeder Vorerwerbsprüfung. Gleichzeitig ist die Individualisierung von Nachhaltigkeitsrisiken kein separater Schritt in jedem Investitionsentscheidungsprozess.

Heimberg Holding wird den gewählten Ansatz laufend überprüfen. Heimberg Holding behält sich vor, zukünftig interne Verfahren und Prozesse zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken auf der Grundlage von Veränderungen des allgemeinen Marktumfelds und der Bereitstellung aussagekräftiger Daten durch Portfolio-Anlagen aufzulegen und näher zu erläutern.

IV.            Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren) (Art. 4 Offenlegungs-VO)

Art. 4 Offenlegungs-VO sieht einen Rahmen vor, der darauf abzielt, Transparenz in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu schaffen. Zu diesem Zweck müssen Finanzmarktteilnehmer wie Heimberg Holding bestimmte Informationen offenlegen (unter Berücksichtigung der konkretisierenden Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission („RTS“) im Hinblick auf technische Regulierungsstandards). 

Derzeit berücksichtigt Heimberg Holding noch keine der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wie von den RTS vorgegeben, da Heimberg Holding der Ansicht ist, dass die Heimberg Holding von den Portfolio-Anlagen zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichen, um dies zu tun. 

Heimberg Holding wird die Entwicklungen im Hinblick auf die verfügbaren Informationen beobachten und prüfen, ob es in Zukunft für Heimberg Holding sinnvoll ist, die in Art. 4 Offenlegungs-VO (einschließlich der RTS) geforderten Informationen offenzulegen.

V.             Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Offenlegungs-VO)

Als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 2 Abs. 4 KAGB ist Heimberg Holding nicht verpflichtet, eine Vergütungspolitik im Sinne des KAGB zu etablieren. Folglich werden auch Nachhaltigkeitsrisiken nicht in die Vergütungspolitik von Heimberg Holding einbezogen.

VI.            Disclaimer

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dienen lediglich der Veranschaulichung und Diskussion. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Investition in ein von Heimberg Holding verwaltetes oder beratenes Finanzproduktnoch eine Empfehlung zum Kauf eines Wertpapiers oder einer Dienstleistung dar. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen wurden lediglich als allgemeiner Marktkommentar zur Verfügung gestellt und stellen keine Form von Rechts-, Steuer-, Wertpapier- oder Anlageberatung oder treuhänderischer Anlageberatung dar. Sie berücksichtigen nicht die finanziellen Ziele, die Situation oder die Bedürfnisse von Personen, die vor jeder Anlageentscheidung zu berücksichtigen sind.